Hallo Hans-Jürgen,
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Zitat von Robert
"Ich würde hier schon von Dubletten sprechen, da zum Zeitpunkt der Abweichung Weiß bereits einen deutlichen Vorteil hatte. In Partie 06 konnte sich Schwarz ja nur durch Dauerschach retten und verlor ja auch die beiden anderen. Nur wenn bis zur Abweichung die fraglichen Partien absolut ausgeglichen stehen würden, könnte man sie vielleicht gelten lassen (aber was ist schon wirklich ausgeglichen? Wo zieht man die Grenze?)"
Robert hat sich ne Menge Gedanken gemacht, aber diese Argumentation überzeugt mich dennoch nicht. Sie übersieht m.E. das Wesentliche einer Dublette: nämlich den gleichen Partieausgang.
Wenn sich das Resultat einer Partie unterscheidet, kann man per definitionem schlecht von einer Dublette sprechen.
Prinzipiell richtig, aber man kann doch nicht den Ausgang einer Partie dafür heranziehen, ob sie gewertet wird oder nicht! So nach dem Schema: 'Ich gebe dir einen Bauern vor und wenn du gewinnst, dann zählt die Partie nicht und wir spielen solange, bis ich gewonnen habe!'
Das kanns doch nicht sein!
Das gleiche gilt auch bei einem Remis; denn das könnte ja schon reichen, um einen Wettkampf für eine der beiden Parteien zu entscheiden.
Wenn man den Gedanken zu Ende bringt, müsste man eigentlich alle potentiellen Dublettenkandidaten zu Ende spielen, denn man würde ja den Verlierer der ersten Partie um einen möglichen Sieg bringen (während der Gewinner ja von vornherein keine Chance hätte!)
Wenn schon, dann müsste man auch bei einem erneuten Sieg des Gewinners der ersten Partie das Spiel werten, falls es Abweichungen gegeben hat. Aber dann stellt sich wieder die Frage, ob der Vorteil des Siegers zum Zeitpunkt der Abweichung bereits spielentscheidend war...
viele Grüße,
Robert