
Zitat von
Mythbuster
Sorry, das ist so nicht richtig. Schon die Vervielfältigung ohne Genehmigung sowie die Veröffentlichung können strafbar sein.
Gruß,
Sascha
Bist Du da sicher? Kennst Du die rechtliche Grundlage?
Auf unserer Wanderhomepage veröffentlichen wir auch Ausschnitte der örtlichen Zeitung, ohne diese gefragt zu haben, jedoch mit dem klaren Hinweis, dass die Texte von der Zeitung stammen. Außerdem verdienen wir kein Geld damit.
Ist das generell verboten oder kommt es auf das Umfeld an, z.B. Veröffentlichung auf gewaltverherrlichenden Websites!?
Gruß Tom