AW: Corona in the house, wer hat D+ eproms?
 Zitat von Chessguru
ABER, dazu müssen die Texte abgrenzbar sein und qualitativ das Alltägliche übersteigen. Vereinfacht gesagt, wenn jeder beliebige Nutzer die Texte ohne weiteres hätte verfassen können, kommt ein Schutz nach dem Urheberrecht nicht in Betracht.
Yep, das ist dann der Punkt, wenn sich die Juristen streiten, ob eine "gewisse Schöpfungshöhe" vorhanden ist ... oder auch nicht. Eine äußerst schwammige Angelegenheit, hier entscheiden Gerichte extrem unterschiedlich ...
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