Hallo Helmut,

Zitat von
Helmut
Bzw. selbst wenn das ein Scherz ist. Unterliegen Postings einem Copyright ?
ein Blick in das UrhG hilft da weiter:
§ 2 Geschützte Werke
- (1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
- 1.Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
- 2.Werke der Musik;
- 3.pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
- 4.Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
- 5.Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
- 6.Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
- 7.Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.
- (2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
Einfache Forenbeiträge unterliegen nicht dem Urheberrecht. Zentraler Begriff des Urheberrechts ist der Begriff des Werkes. Ein Werk liegt nach § 2 Abs.2 UrhG immer dann vor, wenn es sich um eine persönlich-geistige Schöpfung handelt. ABER, dazu müssen die Texte abgrenzbar sein und qualitativ das Alltägliche übersteigen. Vereinfacht gesagt, wenn jeder beliebige Nutzer die Texte ohne weiteres hätte verfassen können, kommt ein Schutz nach dem Urheberrecht nicht in Betracht.
Gruß,
Micha